Wir haben ein paar Ideen, wie man möglicherweise die strengen StEOP-Bestimmungen und speziell die Begrenzung der Prüfungsantritte auf 2 umgehen könnte.
- Für Studierende, die bereits ein Studium an der Universität ihrer Wahl inskribiert haben und insbesondere für Diplom- und Lehramtsstudenten:
Man könnte die StEOP-Phase eines Studiums, das man zu inskribieren plant (also unbedingt VOR der Inskription), einfach als Wahlfach machen. Für freie Wahlfächer dürfte es keine Begrenzung auf nur zwei Prüfungstermine geben. Und wie soll man bei Nichtbestehen für ein Studium gesperrt werden, wenn man dieses (noch) gar nicht inskribiert hat?
- Für bereits inskribierte Bachelor- und Masterstudierende, die alternative Erweiterungen (anstelle von starr konstruierten Erweiterungscurricula) machen können und dürfen:
Für diejenigen, die bereits ein Bachelor- oder Masterstudium an ihrer Universität betreiben, könnte eine Möglichkeit, die StEOP eines weiteren Studiums, das man inskribieren möchte – oder, nicht zu vergessen, falls man wechseln möchte – Folgendes sein: Man meldet eine alternative Erweiterung für ein bereits laufendes Studium an, in der StEOP-Veranstaltungen inkludiert sind. Auch hier gilt: Wie soll man bei Nichtbestehen für ein Studium gesperrt werden, wenn man dieses gar nicht begonnen hat? Und wozu sollte man dann nur zu zwei Prüfungsterminen zugelassen werden, wenn man offiziell ohnehin nur eine Erweiterung macht?
- Für Studienbeginner, die keine Möglichkeit haben, StEOP-Prüfungen als Wahlfächer oder alternative Erweiterungen zu machen:
Es gibt die Möglichkeit, außerordentliche Studien an der Uni zu inskribieren. Hier kann man beispielsweise die Option wählen, nur für einzelne Lehrveranstaltungen zugelassen zu werden. Allerdings müssen für alternative Studien die Studiengebühren bezahlt werden.
Der Clou an allen diesen Tricks: Man absolviert die StEOP BEVOR man das Studium überhaupt inskribiert hat. Es könnte sein, dass man so durch eine Lücke in den Regelungen schlüpfen kann.
Einige Fragen bleiben aber offen. Zum Beispiel: Ist die Anmeldung zu Lehrveranstaltungen oder Prüfungen im univis bei diesen Methoden möglich? Wenn nein – wie steht es mit einfach trotzdem hingehen? Und was ist mit den Einträgen im Prüfungspass: Gelten nicht geschaffte StEOP im System trotzdem automatisch als Verbot zur Anmeldung weiterer Lehrveranstaltungen einer Studienrichtung, auch wenn man diese nicht inskribiert hat?
Was unbedingt zu beachten ist, ist dass dies hier nur Überlegungen unsererseits sind. Wir haben (noch) bei keiner Studienprogrammleitung oder offiziellen Stelle der Universität(en) nachgefragt. Zuerst wollen wir eure Meinung dazu hören – vielleicht hat auch schon jemand Erfahrungen hiermit? Vorzeitig eine offizielle Bestätigung zu fordern könnte auch kontraproduktiv sein, weil die Universität(en) dann entsprechende Gegenmaßnahmen setzen könnte(n)…
Wir freuen uns jedenfalls auf eure Kommentare und Ergänzungen! Vielleicht schaffen wir es gemeinsam auszuloten, ob und wie man die StEOP-Frechheit besiegen kann!

